Sozialversicherungsbefreiung
PersonenkreisGmbH-Geschäftsführer, Prokuristen, mitarbeitende Familienmitglieder in Kapital- und Personengesellschaften.
Marktlage
Ein Punkt ist, das die Sozialkassen die Erwartungen nicht mehr erfüllen. Regelmäßige neue Reformen sorgen für immer schlechtere Leistungen. Private Vorsorge ist unerlässlich. Ein anderer Punkt ist, das für Personen, die in Betrieben als mitarbeitenden Familienangehörigen gewertet werden, trotz jahrelanger Beitragszahlungsdauer Leistungen der Sozialkasse nicht gezahlt werden. Seit 01.01.2005 ist die rechtlich verbindliche Prüfung (GGF, Familienangehörige) der Versicherungspflicht vorgeschrieben. Das regeln die Paragraphen 7a, Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV + 336, Absatz 3 Sozialgesetzbuch III. Für den Zeitraum davor bedarf es einer genauen Betrachtung.
Ein Punkt ist, das die Sozialkassen die Erwartungen nicht mehr erfüllen. Regelmäßige neue Reformen sorgen für immer schlechtere Leistungen. Private Vorsorge ist unerlässlich. Ein anderer Punkt ist, das für Personen, die in Betrieben als mitarbeitenden Familienangehörigen gewertet werden, trotz jahrelanger Beitragszahlungsdauer Leistungen der Sozialkasse nicht gezahlt werden. Seit 01.01.2005 ist die rechtlich verbindliche Prüfung (GGF, Familienangehörige) der Versicherungspflicht vorgeschrieben. Das regeln die Paragraphen 7a, Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV + 336, Absatz 3 Sozialgesetzbuch III. Für den Zeitraum davor bedarf es einer genauen Betrachtung.
Unser Konzept
Es erfolgt die Überprüfung und ggf. Durchführung der Sozialversicherungsbefreiung durch eine von uns beauftragten Fachanwalt für Sozialrecht oder durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, da wir Rechtsberatung nicht durchführen. Die Vorprüfung durch den von uns beauftragten Rechtsanwalt ist eine unentgeltliche Leistung von unserer Seite. Bei positivem Bescheid können von Ihnen zu Unrecht entrichtete Beiträge zu Renten und Arbeitslosenversicherung (bis vier Jahre) rückwirkend zurückgeholt werden. Zu beachten ist, dass die Sozialversicherungsbefreiung gewünscht oder nicht gewünscht sein kann. Die möglichen Alternativen besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater.
Es erfolgt die Überprüfung und ggf. Durchführung der Sozialversicherungsbefreiung durch eine von uns beauftragten Fachanwalt für Sozialrecht oder durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, da wir Rechtsberatung nicht durchführen. Die Vorprüfung durch den von uns beauftragten Rechtsanwalt ist eine unentgeltliche Leistung von unserer Seite. Bei positivem Bescheid können von Ihnen zu Unrecht entrichtete Beiträge zu Renten und Arbeitslosenversicherung (bis vier Jahre) rückwirkend zurückgeholt werden. Zu beachten ist, dass die Sozialversicherungsbefreiung gewünscht oder nicht gewünscht sein kann. Die möglichen Alternativen besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater.
Ergebnis
Ist die Sozialversicherungsbefreiung nicht gewünscht, muss dies dokumentiert sein. Ist die Sozialversicherung gewünscht oder zwingend erforderlich können zu unrecht entrichtete Beiträge zurück geholt werden. Mit dem frei gewordene Kapital aus bereits geleisteten und zukünftigen Beiträgen bilden wir eine individuelle Altersvorsorge. Hierbei wird auf alle Steuer-, Familien- und Kapitalmarktfaktoren geachtet. Somit erreichen wir bei gleichem Aufwand ein 2-3 mal höheres Ergebnis. Ist eine Sozialversicherungsbefreiung nötig/angestrebt ohne zurückliegende Beiträge, wird die Befreiung zusammen mit Ihrem Steuerberater durchgeführt. Dann muss privat sinnvoll vorgesorgt werden. Hierfür halten wir erprobte Konzepte bereit.
Ist die Sozialversicherungsbefreiung nicht gewünscht, muss dies dokumentiert sein. Ist die Sozialversicherung gewünscht oder zwingend erforderlich können zu unrecht entrichtete Beiträge zurück geholt werden. Mit dem frei gewordene Kapital aus bereits geleisteten und zukünftigen Beiträgen bilden wir eine individuelle Altersvorsorge. Hierbei wird auf alle Steuer-, Familien- und Kapitalmarktfaktoren geachtet. Somit erreichen wir bei gleichem Aufwand ein 2-3 mal höheres Ergebnis. Ist eine Sozialversicherungsbefreiung nötig/angestrebt ohne zurückliegende Beiträge, wird die Befreiung zusammen mit Ihrem Steuerberater durchgeführt. Dann muss privat sinnvoll vorgesorgt werden. Hierfür halten wir erprobte Konzepte bereit.






