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Altersvorsorge

Warum ist zusätzliche, private Vorsorge notwendig? Immer weniger jüngere Erwerbstätige finanzieren die Altersrenten von immer mehr, immer älter werdenden Mitbürgern. Durch diese demografische Entwicklung wird das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland zunehmend belastet. Eine Anhebung der gesetzlichen Rentenbeiträge zur Finanzierung der Leistungen künftiger Rentenempfänger erscheint unwahrscheinlich. Das heißt für jeden einzelnen von uns: Mehr private Vorsorge oder Geldknappheit, ja sogar Armut drohen im Alter! Wie und mit welchen Instrumenten Sie für Ihr Alter sinnvoll privat vorsorgen können zeigen wir Ihnen in der folgenden Tabelle.

Private Altersvorsorge

Warum private Altersvorsorge?
Die Rente soll nach dem Erwerbsleben den Lohn ersetzen und den notwendigen Lebensstandard sichern der bis dahin im Berufsleben erreicht wurde. Nach der heutigen Entwicklung kann die gesetzliche Rentenversicherung diese Vorsorge nicht länger leisten. Das Rentenalter wird immer weiter angehoben und die Renten werden gekürzt oder auf dem bisherigen Stand eingefroren.

In Deutschland existieren für die Altersvorsorge die gesetzlichen Rentenversicherungen, die staatlich geförderte Vorsorge, auch Riester Rente und Rürup Rente genannt, die betriebliche und die private Vorsorge. Aufgrund der leeren gesetzlichen Rentenkassen wird eine private Rentenvorsorge immer wichtiger, weitere Kürzungen der Renten sind bereits geplant und wer nicht rechtzeitig eine private Vorsorge trifft, hat ab Rentenbeginn ca. 1/3 weniger Geld zur Verfügung. Nach dem derzeitigen Stand wird jemand der 40 Jahre lang regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat nur 45 % seines letzten Bruttoeinkommens zu Verfügung haben.

Unterschied Riester Rente und Rürup Rente
Die Riester Rente und Rürup Rente sind eine staatlich geförderte Sonderform der privaten Altersvorsorge und eignen sich je nach Lebenssituation gut für einen zusätzlichen Teil der Altersvorsorge. Mit der Riester Rente haben Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Einkommens- und kinderbezogene Förderung zu erhalten, die Rürup Rente eignet sich vorwiegend für Selbständige. Diese beiden Altersvorsorgemodelle aus Steuervorteilen und Förderzulagen sollen einen Teil der größer werdenden Rentenlücke der gesetzlichen Rente decken.

Ablauf und Ertrag bei einer privaten Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine Kombination aus Versicherung und Kapitalanlage. Angelegt wird das Geld durch die Einzahlung von Beiträgen, die ab 2007 mit mindestens 2,25 % verzinst werden. Eine Ausschüttung von Überschussbeteiligungen kann erfolgen und auch bei dieser privaten Altersvorsorge ist ein eher geringes Risiko gegeben. Die Ertragschancen liegen hier im mittleren Bereich und die Zielgruppe sind junge, sicherheitsbewusste Versicherungsnehmer. Die nächste mögliche Kapitalanlage ist ein Fondssparplan, bei der die Anlage in Investmentfonds erfolgt. Investmentfonds können Rentenfonds, Aktienfonds oder gemischte Fonds sein. Je nach Anlage unterscheidet sich der Fondssparplan in den Ertragsmöglichkeiten, denn die Anlagerendite ist abhängig von der Entwicklung der Anlagemärkte. Bei geförderten Produkten wird der Kapitalerhalt zwar zugesagt, aber die Garantie einer Mindestrendite erfolgt bei dieser Anlageform nicht. Das Risiko wird durch die Fondsmischung bestimmt, also durch die Auswahl der in dem Fonds enthaltenen Elementen. Die Fondsmischung bestimmt allerdings auch die Rendite.

Betriebliche Altersvorsorge

Eine Studie des Deutschen Institut für Altersvorsorge lässt die Gemüter zur Finanzsituation der Rentner beunruhigen. In Geld ausgedrückt fehlen den Rentnern im Jahr 2010 durchschnittlich 286 Euro pro Haushalt, den 13,5 Millionen Rentner-Haushalten von 2020 fehlen im Schnitt sogar 518 Euro. Das hat mehrere Gründe: zum einen werden die Lebenshaltungskosten auch älterer Menschen für Gesundheit und Pflege, für Kommunikation, Verkehr, Bildung und Freizeit weiter stetig ansteigen, andererseits werden die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft immer weiter reduziert, um die wachsende Zahl der älteren Menschen noch versorgen zu können.
Der Anteil der Renten am Gesamteinkommen der Rentner wird heute 58 Prozent auf voraussichtlich 52 % in 2010 und nur noch 47 % in 2020 schrumpfen. Um eine zusätzliche private Altersvorsorge kommt man also bereits heute schon als junger Mensch nicht mehr herum, wenn man sich eine Altersvorsorgung, aufbauen will die den Anforderungen im Alter entspricht.

Die betriebliche Altersvorsorge ist heute ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung der Arbeitnehmer. Im Rahmen des allgemeinen anerkannten „Drei-Säulen-Systems“ soll sie gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Versorge zu einer angemessenen Gesamtversorgung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsleben führen. Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man alle Leistungen, die einem Arbeitnehmer zur

  • Altervorsorgung
  • Hinterbliebenenversorgung oder
  • Invaliditätsversorgung

von seinem Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind. Der Unternehmer selbst ist allerdings ausgeschlossen, es sei denn, er ist – wie in einer GmbH – im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnisses beschäftigt.

Um den erreichten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einigermaßen zu sichern, ist eine Gesamtversorgung von mindestens 80 % des letzten Nettogehaltes erforderlich. Das sind, je nach Steuersatz, ca. 60 % des letzten Bruttogehaltes. Für die Aufteilung dieser Versorgung auf die drei Säulen gibt es weder feste Regeln noch gesetzliche Vorschriften.

Die versprochenen Leistungen können als einmalige Kapitalzahlungen oder als regelmäßige, z. B. monatliche Rentenzahlungen geleistet werden. Der Zweck der Leistung muss aber immer die Versorgung des Arbeitnehmers bei Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein. Altersvorsorgeleistungen werden deshalb in der Regel nur dann als betriebliche Altersvorsorgung anerkannt, wenn die Altersrente frühestens ab Alter 60 zu laufen beginnt.

Lebensversicherung

Lebensversicherungen leisten bei Ablauf der Vertragszeit oder bei Tod des Versicherten eine vereinbarte Summe. Bei einer Risikolebensversicherung, erfolgt die Leistung nur bei Tod. Man kann grob drei Lebensversicherungstypen unterscheiden: Direktversicherungen, kapitalbildende Lebensversicherungen und Risikolebensversicherungen.

Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die verbreiteste Form der Lebensversicherung und bietet Ihnen doppelte Sicherheit: Einerseits ist sie eine Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sich Kapital an, das bei Vertragsende an Sie ausbezahlt wird. Aus steuerrechtlichen Gründen ist eine Mindestversicherungsdauer von zwölf Jahren zu empfehlen. Wenn man sich auch im Alter jene Dinge leisten möchte die das Leben angenehm machen und überdies wünscht, dass die Familie – egal was passiert – immer ein gesichertes Einkommen hat, dann ist die Kapitallebensversicherung genau das Richtige. Die Kapitallebensversicherung kombiniert eine Risikoversicherung für den Todesfall mit einem Sparvorgang.

Die Kapitallebensversicherung dient vor allem

  • dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen beim vorzeitigen Tod des Versicherten
  • der eigenen Altersversorgung
  • der Vermögensbildung
  • der finanziellen Sicherung der Zukunft der Kinder
  • der Immobilienfinanzierung
  • der Versorgung bei Berufsunfähigkeit.

Bei Arbeitnehmern soll die Lebensversicherung in den meisten Fällen als private Vorsorge die gesetzliche Rentenversicherung und eine eventuelle betriebliche Altersversorgung ergänzen (Drei-Säulen-Theorie).

Direktversicherungen, eine weitere Art der Lebensversicherung, bieten dagegen die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung, was oft einen steuerlichen Vorteil für Arbeitnehmer darstellt. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts steuerlich begünstigt in die Versicherung einbezahlt.